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   LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 2 TaBV 52/11   

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https://dejure.org/2012,29435
LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 2 TaBV 52/11 (https://dejure.org/2012,29435)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.08.2012 - 2 TaBV 52/11 (https://dejure.org/2012,29435)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. August 2012 - 2 TaBV 52/11 (https://dejure.org/2012,29435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 76 Abs. 3 S. 4; BetrVG § 77 Abs. 2
    Anfechtung; Einigungsstellenspruch; Schriftformerfordernis - Feststellung der Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 23
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 2 TaBV 52/11
    Fehlt es sowohl an einer körperlichen Verbindung als auch an einer Unterzeichnung oder Paraphierung der Anlage, ist für die Wahrung der Schriftform zumindest erforderlich, dass zweifelsfrei nur eine Fassung der in Bezug genommenen, eindeutig bezeichneten Anlage existiert (BAG, 21. September 2001 - 7 ABR 54/10 - EZA § 3 BetrVG 2001 Nr. 5).

    Im Hinblick darauf, dass von dem Einigungsstellenspruch mindestens zwei Fassungen - je eine für Betriebsrat und Arbeitgeber - bestehen ist, auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. September 2001 - 7 ABR 54/10 - (EzA § 3 BetrVG 2001 Nr. 5) die für das Schriftformerfordernis notwendige zweifelsfrei feststehende Zusammengehörigkeit von unterzeichneter Haupturkunde und Anlagen nicht gegeben.

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 2 TaBV 52/11
    Dem generellen Schriftformerfordernis des § 126 BGB ist bei einer mehrere Blätter umfassenden und am Ende des Textes unterzeichneten Urkunde nicht nur dann genügt, wenn die einzelnen Blätter körperlich fest miteinander verbunden sind, sondern nach Ansicht des Bundesgerichtshofes vom 24. September 1997 auch dann, wenn sich die Einheit der Urkunde aus anderen eindeutigen Merkmalen ergibt, zu denen insbesondere fortlaufenden Paginierung, fortlaufende Nummerierung der einzelnen Textabschnitte sowie über das jeweilige Seitenende fortlaufender Text zu rechnen sind (BGH, 24. September 1997 - XII ZR 234/95 - BGHZ 136, 357).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 2 TaBV 52/11
    Dies ist anzunehmen, wenn beispielsweise ein Tarifvertrag in seinem Wortlaut unmittelbar oder mittelbar auf die Anlage Bezug nimmt (BAG, 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - BAGE 118, 141; 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 45).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 551/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 2 TaBV 52/11
    Die Zusammengehörigkeit von Urkunde und Anlage kann auch dadurch sichergestellt werden, dass die unterzeichnete Anlage ihrerseits auf die Haupturkunde verweist (vgl. zur Notwendigkeit einer solchen Rückverweisung bei einem Interessenausgleich mit Namensliste: BAG, 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 20).
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 2 TaBV 52/11
    Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 7. Mai 1998 (- 2 AZR 55/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 1) angeschlossen und ausgeführt, dass in den Fällen, in denen die Namensunterschrift eine aus mehreren Bestandteilen bestehende Urkunde räumlich abschließe, die Schriftform des § 126 BGB nicht die körperliche Verbindung der einzelnen Blätter der Urkunde erfordere, wenn sich deren Einheit aus fortlaufender Paginierung, fortlaufender Nummerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitlicher grafischer Gestaltung, inhaltlichem Zusammenhang des Textes oder vergleichbaren Merkmalen zweifelsfrei ergebe.
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 2 TaBV 52/11
    Die gesetzliche Schriftform kann nicht durch die elektronische Form (§ 126 a BGB) oder Textform (§ 126 b BGB ersetzt werden; eine nachträgliche, rückwirkende Heilung der Verletzung der in § 76 Abs. 3 S. 4 BetrVG bestimmten Formvorschriften ist aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nicht möglich (BAG, 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - NZA 2011, 420).
  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 80/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 2 TaBV 52/11
    Dies ist anzunehmen, wenn beispielsweise ein Tarifvertrag in seinem Wortlaut unmittelbar oder mittelbar auf die Anlage Bezug nimmt (BAG, 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - BAGE 118, 141; 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 45).
  • BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 25/96

    Versorgungsrechte aus Betriebsvereinbarung; Erlaßvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 2 TaBV 52/11
    Die erforderliche Klarheit kann daher auch bei einer Verweisung auf genau bezeichnete andere schriftliche Regelungen bestehen (BAG, 3. Juni 1997 - 3 AZR 25/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 69).
  • LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11

    Ergänzung eines Einigungsstellenspruchs - Mitbestimmung des Betriebsrats beim

    Ohne Beachtung dieser formellen Anforderungen ist der Spruch der Einigungsstelle unwirksam (BAG vom 13. März 2012, 1 ABR 78/10; BAG vom 14. September 2010, AP Nr. 61 zu § 76 BetrVG 1972; BAG vom 29. Januar 2002, 1 ABR 18/01; LAG Niedersachsen vom 1. August 2012, 2 TaBV 52/11; LAG Hamm vom 27. April 1998, 13 TaBV 1997/97; Spengler u.a., aaO).

    Das Einigungsstellenverfahren ist erst mit dem Eingang des Spruches bei den Betriebsparteien abgeschlossen (LAG Niedersachsen vom 1. August 2012, aaO.), Auch diese Voraussetzung ist im Streitfall erst durch die Zuleitung am 28. April 2011 erfolgt.

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